Keine Blutegelbehandlung mehr für Tiere ab 28.01.2022
Mit diesem Tag tritt das neue
Tierarzneimittelgesetz in Kraft. Nach diesem
Gesetz dürfen nur noch Arzneimittel bei Tieren eingesetzt
werden, die explizit
für diese Tierart zugelassen sind. Die Blutegel haben eine
Zulassung für den
Einsatz beim Menschen, nicht aber für Tiere. Ab dem 28.1.22
gilt es damit als
Straftat, wenn ich als Tierheilpraktikerin Blutegel bei Tieren
einsetze. Beim
Einsatz von Blutegeln beim Tier durch den Tierhalter selbst
handelt es sich um
eine Ordnungswidrigkeit.
Es ist sehr schade, dass uns diese sehr wirkungsvolle und
effektive Heilmethode
für die Tiere nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Es bleibt
die Hoffnung, dass
die Blutegel in Zukunft noch eine Zulassung für den Einsatz
bei Tieren erhalten.
Dieses Zulassungsverfahren kann allerdings einige Zeit in
Anspruch nehmen.
Tierärzte dürfen Blutegel für den Einsatz beim Tier im Falle
eines
Therapienotstandes umwidmen. Dies ist jedoch mit einem sehr
hohen
bürokratischen Aufwand verbunden, da dieser Therapienotstand
zuerst
nachgewiesen werden muss. Im Zweifelsfall sprecht aber bitte
euren Tierarzt
darauf an
.
Foto: Harald Joppig / FNT e.V.